Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die AGB gelten für alle von Kallweit-Design übernommenen Aufträge in den Bereichen Gestaltungsberatung, Konzeption und Realisation, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Auch im Falle widerstreitender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten ausschließlich die AGB von Gernot Kallweit-Design – nachfolgend KD genannt.
  2. „Fotografien“ im Sinn der AGB sind sämtliche Werke, die von KD oder im Auftrag von KD erstellt wurden, gleich, in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z. B. Abzug, Diapositiv, Negativ, Reinzeichnung, Offsetfilm, sonstige Bildträger).
  3. Gestaltungberatung und Konzeption sind eigenständige Leistungen von KD. Sie können gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Auftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.
  4. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z. B. Material- und Druckkosten, Modellhonorare, Requisiten und Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Spesen etc.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Alle von KD berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  6. Zahlungsbedingungen: Nach Anlieferung der Andrucke erfolgt Rechnungs-erstellung. Grundsätzlich ist KD berechtigt, Teilrechnungen auszustellen oder Vorauszahlungen zu fordern. Für die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettobetrag zuzüglich Mehrwertsteuer) innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt KD 2% Skonto, ansonsten ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat in Euro zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu vergüten. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige bei KD eingeht, als Zahlungseingang. Dem Auftraggeber steht ohne besondere Vereinbarung - gleichgültig, aus welchen Rechtsgründen – ein Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht nicht zu.

II. Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Auftragsgeber und KD

  1. Sinn und Zweck des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und KD ist die Abtretung urheberrechtliche Nutzungsrechte an den Auftraggeber. Als Urheber ist KD alleiniger Inhaber aller Verwendungsrechte an seinem Werk.
  2. KD überträgt dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte zum jeweils vereinbartem Zweck. Die Übertragung darüber hinaus gehender Nutzungsrechte bedarf einer besonderen Vereinbarung (z. B. räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte).
  3. Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von KD. Eine ohne Zustimmung durch KD erfolgte Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte löst eine Vertragsstrafe aus, deren Höhe sich nach den Honorarrichtlinien des Verbands Deutscher Designer richtet.
  4. Bei der Verwendung seines Werkes hat KD Anspruch, als Urheber benannt zu werden.
  5. Jede Art von Vervielfältigung und Reproduktion auf andere Bildträge bedarf – soweit sie über die vereinbarte vertragliche Nutzung hinaus geht – der Zustimmung von KD.
  6. Der Auftraggeber stellt KD nach Veröffentlichung Belegstücke unaufgefordert zur Verfügung.

III. Gewährleistung / Gefahrtragung

  1. Bei einem Auftrag, der aus mehreren aufeinander aufbauenden Teilleistungen besteht, wird jede dieser Teilleistungen gesondert abgenommen (z. B. Fotografie, Grafik, Druck etc.). Die Teilabnahme (= Prüfung) der Teilleistungen schließt eine nachträgliche Mängelrüge aus. Telefonisch oder mündlich erteilte Abnahmen von Teilleistungen gelten wie schriftlich erteilt. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 8 Tage nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei KD eingegangen sein. Im Falle begründeter Mängelrüge wird KD das Recht eingeräumt, anstatt Wandlung oder Minderung eine Nachbesserung vorzunehmen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen. Für nicht anerkannte Mängel gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten, gerechnet ab Abnahme.
  2. KD verpflichtet sich, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadensersatzansprüche gegen KD sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich, der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
  3. Fotografien, Daten und Entwürfe sind per Einschreiben zu versenden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs bei Hin- und Rücksendung trägt der jeweilige Absender. Eine Haftung für Beschädigung, fehlerhafte Bearbeitung oder Abhandenkommen des der KD übergebenen Materials übernimmt KD nur in Höhe des Materialwertes. Weiter gehende Ansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

IV. Ergänzende Sonderbestimmungen

a) für die Schaffung von neuen Fotografien für Aufträge

  1. Wird ein Auftrag aus Gründen, die nicht von KD zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so kann KD – ohne dass es eines Schadensnachweise bedarf – ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus von KD nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht KD das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von KD begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.
  2. Wird die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus von KD nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten (z. B. wegen Fehlens der Aufnahmeobjekte, wegen fehlender oder mangelhafter Vorbereitung der Aufnahmeobjekte, durch Witterungsverhältnisse bei Außenaufnahmen etc.), so kann KD verlangen, dass sich das Honorar um einen angemessenen Betrag erhöht.
  3. KD ist verpflichtet, die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszuwählen. Eine weiter gehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernimmt KD nicht.

b) für die Übertragung von Nutzungsrechten an Fotografien, die nicht für den Auftraggeber angefertigt werden

  1. KD überträgt nur Nutzungsrechte; die Fotografien, Reinzeichnungen, sämtliche Bildträger, Daten bzw. Originalvorlagen bleiben immer Eigentum von KD.
  2. Nach Verwendung der Fotografien sendet der Auftraggeber sie unverzüglich und unaufgefordert auf eigene Kosten an KD zurück. Nicht verwendete Fotos sind innerhalb eines Monats an KD zurück zu senden.

V. Überlassungsdauer / Rückgabe / Auskunftspflicht

  1. Jedwedes Material wird von KD nur leihweise zur Verfügung gestellt und ist innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist an KD zurück zu geben bzw. zu löschen. Sofern der Kunde KD während der auf dem Lieferschein genannten Frist seine Absicht mitgeteilt hat, ihm zur Ansicht geliefertes Material zu verwenden oder Nutzungsrechte daran erworben hat, hat er das Material innerhalb von 60 Tagen (ab Lieferscheindatum) an KD zurück zu geben bzw. zu löschen, unabhängig davon, ob er es bereits genutzt hat.
  2. Bei Überschreitung der in 1. genannten Rückgabefristen hat der Kunde für analoges Bildmaterial pro angefangenem Tag Gebühren in Höhe von 1,- € pro Foto an KD zu zahlen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, GKD Auskunft darüber zu erteilen, ob und in welchem Umfang er geliefertes Bildmaterial kopiert, gespeichert, dupliziert oder sonstige Vorlagen gefertigt hat.
  4. Das erstellte Material bleibt stets im Eigentum von KD. Durch die Zahlung von Entwurf und Erstellung erwirbt der Kunde weder Eigentum noch Besitz an dem Material. KD ist nicht verpflichtet, Originale, Reinzeichnungen, Dias, Datenträger oder Dateien herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber dies, ist dieses schriftlich und in Vertragsform zu vereinbaren, gesondert zu vergüten und zu definieren, in welcher Form und Umfang Dritte diese Originale verwenden.
  5. Das Material darf – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist – nur für eine einmalige Veröffentlichung und für die zwischen KD und dem Kunden vereinbarte Nutzung und den vereinbarten Verwendungszweck genutzt werden.
  6. Eine Vervielfältigung, elektronische oder sonstige Speicherung des Materials zu Archivzwecken ist dem Kunden nicht gestattet.
  7. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung oder Einräumung von Rechten am Material an Dritte ist nicht gestattet.
  8. Der Kunde hat bei einer Erstellung von Material Art und Umfang der geplanten Nutzung und den Verwendungszweck genau anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nach dem KD der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.
  9. Sollte der Kunde beabsichtigen, von dem angegebenen Verwendungszweck abzuweichen, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung von KD:
  10. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KD nicht verändert, in irgendeiner Weise bearbeitet oder an Dritte weiter gegeben werden.

VI. Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für die Unversehrtheit des gelieferten, analogen und digitalen Datenmaterials bis zum Eingang bei KD. Dies gilt auch, wenn Material auf Wunsch des Kunden von KD an einen Dritten versandt wird.
  2. Kann ein geliefertes Original wegen Beschädigung nicht mehr genutzt werden oder ist es im Risikobereich des Kunden verloren gegangen, so hat dieser Schadensersatz in Höhe von 1.500,- € pro verloren gegangenem oder beschädigtem Dia/Foto zu leisten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, im Einzelfall nachzuweisen, dass der Schaden von KD geringer ist.

VII. Geltungsbereich / Teilswirksamkeit / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

  1. Für alle Materiallieferungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KD. Entgegen stehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden – auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird – nicht anerkannt.
  2. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit dieser Bestimmungen im übrigen.
  3. Erfüllungsort ist Koblenz; auch der Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Koblenz.
  4. Bei Lieferungen an Kunden, die keine Kaufleute sind und die ihren Gerichtsstand im Ausland haben, ist Gerichtsstand ebenfalls Koblenz.
  5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.